Fachanwaltskanzlei

  Sven Koch

 

Tätigkeitsschwerpunkt Ansprüche aus privater Unfallversicherung

Im Zusammenhang mit dem Medizinrecht werden von hier auch Ansprüche gegen private Unfallversicherungen geltend gemacht, beispielsweise bei Verlust oder teilweise eingeschränkter Funktionalität einer Extremität (Arm, Bein etc.) nach einem Unfall.


Ansprüche aus Unfällen im beruflichen Umfeld und daraus resultierende sozialversicherungsrechtliche Ansprüche werden in enger Zusammenarbeit mit einer Kooperationskanzlei geltend gemacht.

 

Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt wird hier der Bereich des Arbeitsrechtes behandelt. Hier insbesondere das Individualarbeitsrecht einschließlich der Geltendmachung von Lohnansprüchen, Abmahnungen oder die Abwehr von Kündigungsschutzklagen. Hier werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten. Wichtiger Bestandteil ist auch im Falle der Vertretung von Arbeitnehmern die Absicherung der Verfahrenskosten durch etwaige Prozesskostenhilfe, -anträge oder Deckungsanfragen bei einer bestimmten Rechtsschutzversicherung. Bezüglich der sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht besteht eine enge Kooperation mit einer im Sozialrecht spezialisierten Kollegin.