Fachanwaltskanzlei

  Sven Koch

 

Fachanwalt Strafrecht

Nachdem ich bereits über viele Jahre schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig gewesen bin, habe ich durch die Rechtsanwaltskammer Hamm im Jahre 2008 die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht verliehen bekommen. Voraussetzung war dafür neben den normalen anwaltlichen Kenntnissen die Teilnahme an einem strafrechtlichen Lehrgang mit 120 Zeitstunden sowie die erfolgreiche Absolvierung von drei schriftlichen Leistungskontrollen. Weiterhin waren mindestens 60 Fälle nachzuweisen, wovon mindestens 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht stattgefunden haben. Mindestens dreimal jährlich nehme ich an Fortbildungsveranstaltungen im Strafrecht teil.


Dementsprechend bin ich weiterhin überwiegend schwerpunktmäßig im Strafrecht als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger tätig.


Dies beinhaltet zunächst die Tätigkeit im allgemeinen Strafrecht, d. h. den klassischen Delikten Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Raubdelikten oder Tötungsdelikten. Selbstverständlich kann auch unter bestimmten Voraussetzungen auf die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung hingewirkt werden. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auch im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG). Hier bieten sich nicht nur die klassischen Verteidigungsmöglichkeiten, sondern auch beispielsweise die Beratung bezüglich der möglichen Anwendung einer Kronzeugenregelung oder die Einleitung eines Verfahrens Therapie statt Strafe. Ein weiterer wesentlicher Teil meiner Tätigkeit liegt im Jugendstrafrecht. Hier besteht neben den üblichen Verteidigungsmöglichkeiten auch die Möglichkeit, in enger Absprache mit den Eltern, dem Jugendamt oder dem Gericht einen gemeinsamen Weg für die weitere Perspektive eines Jugendlichen oder Heranwachsenden zu erarbeiten. Soweit aufgrund eingeschränkter oder vollständiger Schuldunfähigkeit die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt oder einer Entziehungsanstalt droht, kann auch hier in Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten eine effektive Betreuung gewährleistet werden.


Insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht werden selbstverständlich auch Ärzte in allen strafrechtlichen Belangen vertreten.


In Verbindung mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht besteht ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in Führerscheinentzugsverfahren sowie sämtlichen Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren.